Förderkredit für Vereine

Fördergelder zur Finanzierung und Sanierung von Immobilien sind für Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen mittlerweile gang und gäbe. Doch auch hiesige Vereine kommen nicht selten in die Lage, Baugelder, bzw. Kredite zu benötigen. Im Gegensatz zu Privatpersonen oder
Selbstständigen müssen sie allerdings einige zusätzliche Bedingungen beachten, wenn sie in den Genuss eines Förderkredits kommen möchten. Nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen des BGB und die Voraussetzungen der Kreditbank für einen Förderkredit müssen dann eingehalten werden, sondern auch die Satzung des Vereins.

Schon im Interesse der Vereinsmitglieder ist der Vereinsvorstand dazu gezwungen, möglichst günstige Kreditkonditionen für das geplante Vorhaben herauszufilter. Von steuerlicher Seite wird dem Verein dabei durch das geltende Recht die Möglichkeit gegeben, Rückstellungen zu bilden. Hierfür ist jedoch zunächst die Zustimmung einer einfachen Mehrheit nötig, die in der Regel vor Projektbeginn durch eine Umlagenerhöhung erreicht wird. Erst, nachdem die Mitgliederversammlung einer Kreditaufnahme zugestimmt und dem Prokuristen den Auftrag zum Kreditantrag gegeben hat, kann dieser bei der Hausbank den entsprechenden Kredit beantragen. Wichtig ist, bei jeder Mitgliederversammlung Protokoll und Anwesenheitslisten zu führen, auch die rechtzeitige Ankündigung eines bevorstehenden Beschlusses auf einer Mitgliederversammlung müssen rechtzeitig und eindeutig angekündigt werden, um einer Rechtskräftigkeit des Beschlusses nicht im Wege zu stehen. Nur, wenn die Rechtkräftigkeit gegeben ist, kann ein Kredit beantragt werden.

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