Förderung durch Landesmittel

Der Traum von den eigenen vier Wänden hat sich bei Familien mit Kindern und geringem oder mittlerem Einkommen schnell ausgeträumt. Zu hoch die finanzielle Belastung, dann noch ein Kredit fürs Eigenheim – kaum denkbar.
Um den Wohnungsmarkt zu entlasten und Familien bei der Eigenheimfinanzierung zu unterstützen, greifen die Landesregierungen zu eigenen Maßnahmen. Die Verteilung der Landesmittel obliegt dabei jedem Bundesland selbst. In Abhängigkeit zum Kostenniveau des Wohungsmarktes im jeweiligen Land, werden Neubauvorhaben, aber auch der Erwerb bestehender Objekte für Gering- oder Mittelverdiener zugänglich gemacht. Die Höhe der Förderung durch das Land ist dabei vom Einkommen der Antragsteller abhängig und wird nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze und dem festgelegten Kostenniveau des jeweiligen Wohnungsmarktes getragen. In Lüdenscheid werden Neubauvorhaben für Familien mit zwei Kindern etwa mit bis zu 80.000 Euro durch zinsgünstige Fördergelder unterstützt, in Menden oder Altena sind es hingegen nur 60.000 Euro, die das Land mit attraktiven Fördergeldern begünstigt. Doch nicht nur der Bau von Eigenheimen wird von den einzelnen Ländern gefördert, auch verschiedene Programme zum Erwerb von älteren Objekten sind vorhanden. Die vom Land vergebenen Förderdarlehen können zudem mit den Förderprogrammen der KfW-Bank gekoppelt werden. Um in den Genuss einer Landesförderungen zu kommen, müssen aber nicht nur die Einkommensgrenze eingehalten werden, sondern eine Bewilligung vor Baubeginn, bzw. vor dem Hauskauf erfolgt sein. Das Zinsniveau von Förderdarlehen beginnt bereits ab einem Zinssatz von 0,5 Prozent zuzüglich Verwaltungskostenbeiträgen von ebenfalls 0,5 Prozent.

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